Klärung des rechtlichen Status und Schutzrechte

Seit November 2012 ist die TIB Inhaber aller an der Filmsammlung bestehenden Rechte (Urheber- und Eigentumsrechte an Ausgangsmaterial und  Begleitmaterialien) und  kann im Rahmen der bestehenden Verträge allein über die Filmmaterialien und Rechte an den Filmen verfügen. Im Rahmen der Übernahme der Rechte muss die TIB alle Filmautoren bzw. ihre Erben/Rechtsnachfolger über den Übergang der Rechte informieren und anhand der vom IWF übernommenen Vertragsunterlagen prüfen, wie die Filme der Öffentlichkeit bereit gestellt werden können.

Wissenschaftler können bei der TIB vor Ort bereits jetzt alle Filme unabhängig vom Status der Rechteklärung kostenfrei sichten. 135 Filme stehen online im TIB AV-Portal in einer geringen Auflösung (Standard Definition) zur Verfügung.

Darüber hinaus bestehen nach abgeschlossener Rechteklärung mindestens folgende Nutzungsmöglichkeiten:

  • Filme als DVDs zu Forschungszwecken (Versandkostenpauschale)
  • Filme im fachlichen Kontext für öffentliche Vorführung lizenzierbar (kostenfrei für Forschung und Lehre).

Die TIB prüft, ob und in welcher Form Filme online bereitgestellt werden können. Eine Online-Bereitstellung mit oder ohne Passwortschutz scheidet bei einigen Filmen zum jetzigen Zeitpunkt aus, weil es sich beispielsweise um, aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht, sensibles Material handelt. Darüber hinaus entspricht es der gängigen Praxis, Filme, bei denen rituelle Handlungen gefilmt werden, aus wissenschaftsethischen Gründen nicht frei online bereit zu stellen. Für die wissenschaftliche Arbeit an diesen Filmen stehen eigens digitale Sichtungsplätzen in der TIB bereit.